Ablauf und Kostenübernahme
Sobald Ihr Auftrag bei uns eingegangen ist, wird dieser umgehend von uns bearbeitet.
Für eine anschließende Dolmetschervermittlung wird zunächst der Kostenträger ermittelt. Z.B. Arbeitsamt, Sozialamt, Jugendamt, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen, Integrationsämter (Hauptfürsorgestellen), Arbeitgeber, Polizei, Gerichte, Veranstalter, usw.
Im Arbeitsleben wird das Recht auf Gebärdensprache durch das Sozialgesetzbuch IX festgelegt.
Die Kommunikationshilfeverordnung nach § 9 Behindertengleichstellungsgesetz regelt die Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem BGG, so dass beispielsweise die Dolmetscherkosten für gehörlose Eltern bei Elternabenden übernommen werden. |