Dolmetschervermittlung – Was macht sie?

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Wenn in einer Firma der hörende Chef eine Teambesprechung in Lautsprache abhält, ist es für die gehörlosen Mitarbeiter schwer, vom Mund abzulesen und der Besprechung zu folgen. Dies stellt eine Kommunikationsbarriere dar und führt oft zu wachsenden Missverständnissen. Um dem Abhilfe zu schaffen, beauftragen Sie einfach uns, die Dolmetschervermittlung. Wir organisieren Gebärdensprachdolmetscher, die es dem Gehörlosen ermöglichen, aktiv an der Besprechung teilzunehmen und eine Gleichstellung mit den hörenden Mitarbeitern gewährt. Wir vermitteln nicht nur für den Arbeitsbereich, sondern auch bei der Teilnahme von gesellschaftlichen und öffentlichen Veranstaltungen, die Barrieren für den Gehörlosen aufweisen. Wir gehen unsere Aufgaben stets mit großer Sorgfalt an, um gehörlosen Menschen eine verstärkte Teilnahme am Leben zu ermöglichen.

Ungefähr 60 GebärdensprachdolmetscherInnen dolmetschen unter anderem bei Arztbesuchen, in Firmen, bei Behördengängen, Anwaltsgesprächen sowie in Schulen und Seminaren.

Bei einem Auftrag müssen wir Folgendes wissen: Wer ist der Auftraggeber, wann und wo wird der Einsatz stattfinden und zu welchem Thema? Wichtig ist auch, dass die Frage der Kostenübernahme hundertprozentig geklärt ist. Dies alles kommt in das Antragsformular und wird als Auftragsliste an alle Dolmetscher verschickt. Die verfügbaren Dolmetscher melden sich bei uns zurück und der Auftraggeber entscheidet sich für einen Dolmetscher seiner Wahl. Sollte die Kostenübernahme nicht geklärt sein, können wir leider keine Dolmetschervermittlung durchführen. In diesem Fall setzen wir uns mit dem Auftraggeber zusammen und versuchen, einen Kostenträger für den Auftrag zu finden. Wenn dies erfolgt ist, machen wir uns an die Arbeit und suchen einen Dolmetscher.

Wir vermitteln Gebärdensprachdolmetscher für Einsätze in der Stadt München und ihren Landkreisen, das sind Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding und Ebersberg. Sollten wir einen Auftrag erhalten, der nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt, leiten wir diese an die dementsprechende Vermittlungsstelle weiter.
Auf der Homepage des GMU finden sich im Unterpunkt „Dolmetschervermittlung“ viele Informationen und Kontaktdaten sowie Auftragsformulare, die Sie uns auf verschiedenen Wegen zukommen lassen können. Ein persönlicher Besuch in unserer Dolmetschervermittlung ist auch möglich und immer gerne gesehen.


Wir vermitteln nur in der Region 14:

Landkarte von Region 14

  • München
  • Dachau
  • Freising
  • Erding
  • Ebersberg
  • Starnberg
  • Landsberg
  • Fürstenfeldbruck

Ablauf und Kostenübernahme:

Sobald Ihr Auftrag bei uns eingegangen ist, wird dieser umgehend von uns bearbeitet.

Für eine anschließende Dolmetschervermittlung wird zunächst der Kostenträger ermittelt. z.B. Arbeitsamt, Sozialamt, Jugendamt, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen, Integrationsämter (Hauptfürsorgestellen), Arbeitgeber, Polizei, Gerichte, Veranstalter, usw.

Im Arbeitsleben wird das Recht auf Gebärdensprache durch das Sozialgesetzbuch IX festgelegt.

Die Kommunikationshilfeverordnung nach § 9 Behindertengleichstellungsgesetz regelt die Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem BGG, so dass beispielsweise die Dolmetscherkosten für gehörlose Eltern bei Elternabenden übernommen werden.

Sollten Sie Fragen zu den öffentlichen Kostenträgern z.B. Stiftungsmittel haben, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Unter auskunft.giby.de GIB.Auskunft finden Sie weitere Informationen.

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