Unsere Leistungen
Was macht die Dolmetschervermittlung?
Gebärdensprachdolmetschende zuverlässig vermittelt
Wir stehen Ihnen als Dolmetschervermittlung zur Verfügung, wenn Sie Gebärdensprachdolmetschende für Termine benötigen. Unsere Aufgabe ist es, schnell und zuverlässig passende Dolmetschende zu vermitteln, damit taube Menschen barrierefrei Zugang zu wichtigen Informationen und Angeboten erhalten.
Auch hörende Menschen profitieren von unserer Vermittlung: Professionelle Gebärdensprachdolmetschende sorgen für eine klare, vollständige und rechtssichere Kommunikation. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und Termine effizient gestalten.
Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Klärung der Kostenübernahme für Dolmetschleistungen und prüfen, welcher Kostenträger zuständig ist. Wenn es keinen gesetzlichen Kostenträger gibt, helfen wir Ihnen mit Fördermöglichkeiten weiter.
Unser Service ist kostenlos.
Die Dolmetschervermittlung wird aus Mitteln des Bezirks Oberbayern und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und der Landeshauptstadt München gefördert.
Einsatzbereiche für Gebärdensprachdolmetschende
Wir vermitteln qualifizierte Gebärdensprachdolmetschende in München und Region 14 für Termine wie zum Beispiel in folgenden Bereichen
- Gesundheit
(z.B. Arzttermine, Krankenhaus, Therapie) - Bildung
(z.B. Kindergarten, Schule, Hochschule, Weiterbildung) - Arbeit / Beruf
(z.B. Vorstellungsgespräche, Teammeetings, Betriebsversammlungen) - Behörden / Ämter
(z.B. Kreisverwaltungsreferat, Landratsamt) - Recht / Sicherheit
(z.B. Rechtsanwalt, Notar, Gericht, Polizei)
Wir sind für die Region 14 zuständig:
Unser erfahrenes Team vermittelt über 100 qualifizierte Gebärdensprachdolmetschende für Einsätze in der gesamten Region 14. Sollten wir einen Auftrag erhalten, der nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt, leiten wir diesen an die dementsprechende Vermittlungsstelle weiter.

- Landkreis München
- Dachau
- Freising
- Erding
- Ebersberg
- Starnberg
- Landsberg a. Lech
- Fürstenfeldbruck
Ablauf: So funktioniert die Dolmetschervermittlung
- Auftrag senden
Sie füllen das Vermittlungsformular aus (die Formulare finden Sie auf unserer Website). - Empfangsbestätigung
Sie erhalten immer eine Empfangsbestätigung, sobald Ihr Auftrag bei uns eingegangen ist. (Bitte prüfen Sie das) - Dolmetschersuche
Wir informieren passende Gebärdensprachdolmetschende über Ihren Termin und starten sofort die Suche. - Rückmeldungen der Gebärdensprachdolmetschenden
Gebärdensprachdolmetschende melden sich bei uns, wenn sie Ihren Termin übernehmen können. - Vermittlungsbestätigung
Sobald sich Gebärdensprachdolmetschende gemeldet haben und der Einsatz erfolgreich besetzt ist, schicken wir Ihnen eine Vermittlungsbestätigung.
Falls sich jedoch bis einen Tag vor dem gewünschten Termin keine Gebärdensprachdolmetschenden melden, erhalten Sie von uns eine Stornierung der Vermittlung.
Unser Vermittlungsservice ist für Sie kostenlos.
Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetschende
Wir prüfen für jeden Auftrag, welcher Kostenträger zuständig ist, zum Beispiel
- Bei Arztterminen übernehmen in der Regel die Krankenkassen die Kosten (Sozialgesetzbuch § 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 2, Satz 4 SGB X)
- Für Einsätze im Arbeitsleben gibt es Kostenträger, wie z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Zentrum Bayern Familie und Soziales (Sozialgesetzbuch IX § 102 Abs. 3 und 4 SGB IX)
- Bei Einsätzen in Schule, Hort, Kindergarten, Studium übernimmt in der Regel Bezirk Oberbayern (§9 Behindertengleichstellungsgesetz BGG) die Kosten
Wenn es keinen gesetzlich geregelten Kostenträger für Ihren Termin gibt, dann unterstützen wir Sie bei der Kostenübernahme aus dem Fördertopf (im Rahmen des Betrags, den wir von Bezirk Oberbayern bekommen) oder aus den Stiftungsmitteln. Gerne senden wir Ihnen den passenden Antrag auf Kostenübernahme.
Auf der Website von GIB finden Sie weitere Infos:
– Informationen zur Finanzierung – https://giby.de/auskunft/
– Informationen zu Kostenträgern – https://giby.de/auskunft/kostentraeger