Recht und Gesetz
Die Deutsche Gebärdensprache wurde mit dem § 6 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) 2002 als rechtlich eigenständige Sprache anerkannt.
Bereits im 2001 wurde zum ersten Mal die Deutsche Gebärdensprache im Gesetz erwähnt. Im SGB IX vom 19.06.2001 wurde die Verwendung der Gebärdensprache im Sozialleistungsbereich als eigenständige Verständigungsform anerkannt.
Näheres dazu erklärt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
UN-Konvention bzw. UN-Behindertenrechtskonvention
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. International ist es am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem es 20 Staaten ratifiziert hatten. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK am 24. Februar 2009 ratifiziert. Nach den Regularien der Konvention trat sie am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft und ist seitdem geltendes Recht in Deutschland, welches von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss. (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)
- UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- BMAS: UN-Behindertenrechtskonvention in DGS
- WFD (World Federation of the Deaf) : UN-BRK in International Sign