Pressemitteilung 2020-06: Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen!

München, 16. September 2020

PM 2020-06

Appell an den Ministerpräsidenten Dr. Söder –
Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbehinderung!

Der Gehörlosenverband München und Umland e.V. (GMU) appelliert an den Ministerpräsidenten Dr. Söder, den schon seit Jahren geforderten Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen umzusetzen.
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Drei Anträge zum Gehörlosengeld wurden im Bay. Landtag eingereicht. Der letzte Antrag im März 2020 wurde zwar ernsthaft aufgenommen, jedoch bestand noch Bedarf an Aufklärung bzw. Bedarfsermittlung.
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Hier müssen wir gehörlosen Menschen wieder warten. Herr Kreuzer, MdL, betonte, dass erst die Corona-Situation und die finanzielle Situation abgewartet werden müsse.
Wir sehen es jedoch anders, da wir die Verantwortung für die gehörlosen Menschen in Bayern haben. Der Nachteil für gehörlose Menschen insbesondere im privaten Bereich muss abgebaut werden.
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Wir sehen dies als eine ungleiche bzw. ungerechte Behandlung der gehörlosen Menschen. Daher unser Appell an alle Politiker*innen, an die Regierung: Die herabgesetzte Lebensqualität und die Nachteile für die gehörlosen Menschen dürfen nicht außer Acht gelassen werden!

Weitere Ausführungen und Begründungen finden Sie in der Pressemitteilung als PDF.

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