Stellungnahme 2021-02 – Enteignung des Wunsch- und Wahlrechts auf Deutsche Gebärdensprache

München, 22.09.2021

Stellungnahme 2021-02

Enteignung des Wunsch- und Wahlrechts auf Deutsche Gebärdensprache
Inwieweit eine selbstbestimmte Teilhabe für gehörlose Menschen im Sinne einer gleichwertigen Sprachentwicklung, freien berufliche Entwicklung und der persönlichen Entfaltung möglich ist, wird immer mehr von Ämtern, Behörden, medizinischen Gutachten und von der Politik bestimmt, ohne die gehörlosen Menschen mit einzubeziehen.

Die Deutsche Gebärdensprache ist in Deutschland seit 2001 im Gesetz verankert, bzw. seit 2002 gesetzlich als eigenständige Sprache im Bundesgleichstellungsgesetz anerkannt worden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass die Gebärdensprache ein Kulturgut ist, und dementsprechend die Teilhabe sowie die Förderung durch die Gebärdensprache gleichwertig zu behandeln sind.

Nach 20 Jahren der gesetzlichen Anerkennung und nach über 10 Jahren der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention fällt dem GMU e.V. jedoch aktuell eine gefährliche Entwicklung bezüglich der Teilhabe der gehörlosen Menschen auf, ja sogar ein Rückschritt der Teilhabe für gehörlose Menschen ist zu beobachten.
Die Selbstbestimmung hinsichtlich des Wunsch- und Wahlrechtes wird „übernommen“ von Menschen ohne Behinderung.

Allein im Juli und August 2021 wurden drei Fälle an uns herangetragen, die sinnbildlich für diese negative Entwicklung stehen. All diese Fälle haben gemeinsam, dass die Deutsche Gebärdensprache nicht gleichwertig zu der deutschen Lautsprache gesehen wird und keine Selbstbestimmung für gehörlose Menschen besteht:

1. Bundesagentur für Arbeit – sozialmedizinisches Gutachten
2. Spendenaufruf für eine Cochlea-Implantat-Operation / Befürwortung von ärztlicher Seite
3. Gebärdensprache versus Cochlea Implantat – Partizipation versus politische Unkenntnis?

Mehr dazu finden Sie in unserer Stellungnahme als PDF.