Die Öffnungszeiten der Vermittlung sind:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag 9 – 15 Uhr
- Dienstag 9 – 16 Uhr
- Freitag 9 – 13 Uhr
Kontakt
regionalcenter [ät] gmu.de | |
Telefon | 089 / 99 26 98 – 22 oder – 23 |
Fax | 089 / 99 26 98 – 21 |
Skype |
gmu-dolmetschervermittlung |
Sprechzeiten für Skype:
- Montag 10 – 12 Uhr
- Dienstag 9 – 16 Uhr
- Mittwoch 9 – 14 Uhr
- Donnerstag 16:30 – 17:30 Uhr
Termine nach vorherige Absprache
Ansprechpartner*innen sind:
Edmund Hollweck
Teamleiter
Beate Müller
Vermittlerin
Helga Kleist
Vermittlerin
Wir vermitteln nur in der Region 14:
- München
- Dachau
- Freising
- Erding
- Ebersberg
- Starnberg
- Landsberg
- Fürstenfeldbruck
Ablauf und Kostenübernahme:
Sobald Ihr Auftrag bei uns eingegangen ist, wird dieser umgehend von uns bearbeitet.
Für eine anschließende Dolmetschervermittlung wird zunächst der Kostenträger ermittelt. z.B. Arbeitsamt, Sozialamt, Jugendamt, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen, Integrationsämter (Hauptfürsorgestellen), Arbeitgeber, Polizei, Gerichte, Veranstalter, usw.
Im Arbeitsleben wird das Recht auf Gebärdensprache durch das Sozialgesetzbuch IX festgelegt.
Die Kommunikationshilfeverordnung nach § 9 Behindertengleichstellungsgesetz regelt die Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem BGG, so dass beispielsweise die Dolmetscherkosten für gehörlose Eltern bei Elternabenden übernommen werden.
Sollten Sie Fragen zu den öffentlichen Kostenträgern z.B. Stiftungsmittel haben, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Unter auskunft.giby.de GIB.Auskunft finden Sie weitere Informationen.