Definitionen

Definition und Abgrenzung des Begriffs „Gehörlos“

Das Wort Gehörlosigkeit bezeichnet laut Wikipedia das vollständige oder weitgehende Fehlen des Gehörs bei Menschen. Der Ausdruck wurde schon im 19. Jahrhundert im deutschen Sprachraum verwendet. Heute steht er oft für Taubheit. Taubheit kann nur auf einem Ohr oder beidseitig vorkommen. Von Gehörlosigkeit kann natürlich nur bei einer bilateralen Taubheit gesprochen werden. Wer nicht hören konnte, konnte auch das Sprechen nur schwer erlernen.

Daher galten Gehörlose jahrhundertelang als „Taubstumm“.

Das Wort gehörlos entstand erst nach der Einführung der allgemeinen Schulbildung für taube Kinder im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts als Bezeichnung für einen Taubstummen. Taubstumme wurden durch pädagogische Bemühungen und gezielte Sprecherziehung „entstummt“.

Daher hat das Wort die Bedeutung von „taub, aber sprechend“ erlangt. Taube Kinder, taube Schulentlassene und taube Erwachsene wurden als „Gehörlose“ bezeichnet.

Gehörlose sind nicht taubstumm!

Nichtsdestotrotz werden in der Öffentlichkeit Gehörlose oft als „Taubstumme“ bezeichnet.
Dies kann man sowohl in den Medien, als auch bei Umfragen in der Bevölkerung beobachten.

Der veraltete Begriff „Taubstumm“ beinhaltet verschiedene Aspekte, die von Gehörlosen als diskriminierend empfunden werden:

  1. Das Wort „Stumm“ lässt sich etymologisch von dem Wort „Dumm“ herleiten – in früheren Jahrhunderten wurden den Gehörlosen keinerlei Rechte zugestanden, weil man sie für bildungsunfähig hielt. Ein fataler Irrtum! Heute ist eindeutig erwiesen, dass keine Abhängigkeit zwischen Gehörlosigkeit und intellektuellen Fähigkeiten besteht. Der irreführende Begriff „Taubstumm“ hat sich überlebt.
  2. Kein Gehörloser ist tatsächlich stumm. Jeder Gehörlose kann sprechen oder kommunizieren – sei es verbal, sei es schriftlich oder durch Gebärden.
  3. Das Wort „Gehörlos“ steht für ein neues Selbstverständnis: Gehörlose fühlen sich nicht als Behinderte, sondern durch ihre Sprache – die Deutsche Gebärdensprache – als sprachliche Minderheit. Sie fordern ihre Gleichstellung in unserer Gesellschaft und die allgemeine Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache.
    Dazu kommt unter anderem die Einsetzung des neuen Merkzeichens „GL“.

Gehörlos / Schwerhörig / Spätertaubt

Gehörlosigkeit ist auf den ersten Blick eine unsichtbare Behinderung. Zum besseren Verständnis unterscheidet man die Begriffe:

Gehörlos

Als gehörlos werden diejenigen Menschen bezeichnet, die ohne Gehör oder mit einem nur geringen Restgehör geboren wurden oder das Gehör noch vor dem Spracherwerb verloren haben.
Die Hörleistung ist für den Spracherwerb unzureichend.
Ohne spezielle Hilfestellungen und Maßnahmen ist der Spracherwerb nicht möglich.
Der Hörverlust liegt im Frequenzbereich von 500 bis 2000 Hertz über 90 Dezibel und im Frequenzbereich 125 bis 500 Hertz mehr als 60 Dezibel.

Schwerhörig

Sind die vorhandenen Hörfähigkeiten ausreichend, um Sprache weitgehend natürlich zu erlernen, gilt der oder die Betreffende als schwerhörig.
Sprache wird hauptsächlich über das Ohr aufgenommen.
Das Ablesen vom Mund kann dabei die Sprachwahrnehmung unterstützen.
Es gibt drei Stufen der Schwerhörigkeit: leichtgradige, mittelgradige und hochgradige Schwerhörigkeit.

Spätertaubt

Wer erst nach dem Spracherwerb und nach dem Erreichen einer gewissen Stufe der Lautsprachentwicklung durch Krankheit oder Unfall ertaubt, zählt zu den Spätertaubten.
Abhängig vom Zeitpunkt des Gehörverlusts ist die Lautsprache der Spätertaubten mehr oder weniger gefestigt.
Resultierend aus deren Erinnerungen an die Lautsprache gehören die Spätertaubten zu den Gehörlosen oder den Schwerhörigen.