Corona: 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – Vereinssitzungen, Versammlungen

Viele haben uns gefragt, warum wir keine Veranstaltungen oder Versammlungen durchführen. Auch waren viele sich nicht sicher, ob Sitzungen oder Mitgliederversammlungen durchgeführt werden können. Daher möchten wir hier die wichtigsten Fragen speziell für Bayern beantworten.

Welche Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt in Bayern?

Es gibt Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Aktuell ist es die 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Sie wurde immer ergänzt, geändert bzw. verlängert.
Hier findet Ihr die 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

Und hier findet Ihr die weiteren Änderungen und Ergänzungen:

Auch findet ihr hier die Verordnungen mit Änderungen sowie Ergänzungen mit Übersetzung in Gebärdensprache:

Verein und Versammlungen – Sind Vereinssitzungen, Versammlungen erlaubt?

„Vereinssitzungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden, sind mit bis zu 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 200 Teilnehmern unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann.“
Dürfen wir also einfach Veranstaltungen bis 100 Personen im Gehörlosenzentrum durchführen?
Das ist nicht ganz korrekt. In der Verordnung steht auch, dass der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten muss und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen muss.

Schutz-Hygienekonzept: was ist der Inhalt des Konzeptes?

Die Grundlage ist immer 1,50 Meter Abstandsregel, Einhaltung des Mundschutzpflichtes und ein klarer Teilnehmerkreis.
Das heisst also: wenn Ihr, Vereine eine Versammlung oder Sitzung machen möchtet, muss folgendes beachtet werden:

  1. Schriftliches Schutz-Hygienekonzept
  2. Einhaltung der 1,50 Meter Abstandregel
  3. Mundschutzpflicht, wenn kein Abstand eingehalten werden kann

Nehmen wir das Beispiel Gehörlosenzentrum und Saal:

  1. Ein Schutz-Hygienekonzept wurde schriftlich erstellt.
  2. Immer 1,50 Meter Abstandregel:
    Wir haben den Saal ausgemessen. Wenn wir 1,50 m Abstand einhalten müssen, können nur max. 18 – 20 Personen im Saal erlaubt werden.
  3. Es besteht Mundschutzpflicht beim Betreten des Gehörlosenzentrums.  Erst wenn man am Platz sitzt, kann der Mundschutz abgenommen werden.
  4. Der Eingang und Ausgang wurde gesondert gereget. Eine Ansammlung von Leuten soll vermieden werden. Daher haben wir so gemacht, dass der Eingang über den Innenhof, und Ausgang über die Haupttüre erfolgt.
  5. Toiletten dürfen nur einzeln benützt. Nach Benützung wird die Toilette desinfiziert.
  6. Teilnehmerliste wird vorbereitet
  7. Verkauf von offenes Essen nicht erlaubt, Getränke werden hingestellt.

Wegen dieser Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen wir daher keine Veranstaltungen mit 100 Personen anbieten, weil der Saal nur nur max. 18-20 Personen mit 1,50 Meter Abstandsregel aufnehmen kann.
Draussen können zwar mehr Leute aufhalten. Im Innenhof können auch nur max. 20 Personen aufhalten. Aber wir müssen immer dafür sorgen, dass Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden, weil wir als Veranstalter die Verantwortung haben. Das ist nicht einfach.
Wir möchten euch auch schützen und einen Corona-HotSpot im Gehörlosenzentrum vermeiden.

Bußgeldkatalog:

Es gibt auch seit 30.07. ein Bussgeldkatalog, hier der Link:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-252/

Wenn man die Regeln nicht beachtet, kann es schön teuer werden, besonders für Veranstalter. Teilnehmer*innen, die zum Beispiel die Mundschutzpflicht bei Versammlungen nicht beachten , müssen 150 € Bußgeld entrichten.
Oder wenn der Veranstalter kein Schutz- und Hygienekonzept bei einer Durchführung einer Veranstaltung / Versammlung vorlegen kann, ist es möglich, dass der Veranstalter Bußgeld in Höhe von 5000 € zahlen muss.

Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr gerne uns eine E-Mail schicken oder über Skype uns anrufen.

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