Corona – Lockerungen ab 7. Juni 2021

Was bedeuten die Lockerungen?
Dürfen Vereinssitzungen stattfinden?
Wieviele Personen dürfen zu Hause besuchen?

Hier ein grober Überblick der Lockerungen:

Der Katastrophenfall in Bayern wird zum 7. Juni aufgehoben.
Das bayerische Kabinett hat weitreichende Lockerungen beschlossen, die bereits am 7. Juni 2021 in Kraft getreten sind. Künftig wird nur noch zwischen zwei Inzidenzkategorien unterschieden.

Nur noch zwei Inzidenzschwellen (50 und 100):

  • Gebiete mit einer 7-Tage Inzidenz zwischen 50 und 100.
  • Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50
  • Bei Inzidenzen über 100 greift die Bundesnotbremse

Vor diesem Hintergrund gelten ab dem 7. Juni mit der neuen 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) für den Inzidenzbereich unter 100 folgende Maßnahmen:


Allgemein:

  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100:
    • bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und
    • bis zu 50 Personen unter freiem Himmel, einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig.
    • Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einen negativen Corona-Test vorweisen.
    • Geimpfte und Genesene sind hiervorn befreit.
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage.-Inzidenz bis 50:
    • bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und
    • bis zu 100 Personen unter freiem Himmel, einschließlich geimpfter oder genesener Personen

Haushalte:

  • Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100
    • 10 Personen aus maximal drei Haushalten.
  • Bei Inzidenzen unter 50
    • 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen.
  • Geimpfte und Genesene zählen nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.

Geimpfte – sind sie ansteckend?

  • Geimpfte Personen, können diese mit SARS- CoV -2 infiziert werden. Die Ansteckung ist aber sehr gering.
  • Trotzdem kann es sein, dass geimpfte Personen positiv getestet werden und Menschen mit dem SARS-CoV-2 anstecken können.
  • Deshalb müssen die Infektionsmaßnahmen (Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstandhalten, Lüften) eingehalten werden. So empfiehlt es die Ständige Impfkommission (STIKO).

Besondere öffentliche und private Veranstaltungen (Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.)

  • Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100
    • draußen bis 50, drinnen bis 25
    • zuzüglich geimpfter oder genesener Personen
    • Nicht Geimpfte oder Genesene müssen einen negativen Test vorweisen.
  • Bei einer Inzidenz unter 50
    • draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen möglich.
    • zuzüglich geimpfter oder genesener Personen
    • die Testpflicht entfällt.

Wichtig:
Die Hygiene- und Abstandsregelungen müssen immer eingehalten werden.

  • Abstand, Hygiene, Lüften gemäß § 2
  • Maskenpflicht (mit Ausnahmen) gemäß § 3
  • Testnachweise (bei Inzidenz über 50 oder ausdrücklicher Anordnung – mit Ausnahmen für Geimpfte und Genesene) gemäß § 4,
  • Kontaktdatenerfassung gemäß § 5 (sollte zum Schutz der vulnerablen Personengruppe erfolgen)

Ein weiterer Überblick über die wichtigsten Regelungen:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/210611corona-schritte.png

Links:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

Informationen in Gebärdensprache:
https://www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache/

FAQ – was ist erlaubt? Was darf ich machen?
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq

Überblick zu den Inzidenzzahlen in Bayern:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/#karte

 

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