Eine Maskenpflicht ist wichtig – es gilt aber die kommunikativen Probleme von Gehörlosen zu beachten!

Die Einführung der Maskenpflicht ab dem 27. April 2020 bedeutet für uns Gehörlose vor allem eines: Die Kommunikation mit Hörenden wird zusätzlich erschwert. Damit eine Kommunikation ermöglicht werden kann, haben wir einen Text vorbereitet, der Sie in der Kommunikation mit Hörenden unterstützen soll. Dieser kann entweder ausgedruckt oder ganz einfach aufs Handy downgeloadet werden.

Es besteht der weit verbreitete Mythos, dass Gehörlose gut von den Lippen „ablesen“ können.

Das Absehen von Worten von den Lippen funktioniert grundsätzlich nur eingeschränkt. Die Möglichkeit zum Absehen setzt gute Bedingungen wie etwa gute Lichtverhältnisse, Sichtbarkeit der Mundpartie, angemessenes Sprechtempo, Sprechen ohne Dialekt etc. voraus. Sind die entsprechenden Gegebenheiten vorhanden, können bis zu 30 % der gesprochenen Sprache abgesehen werden. Fallen diese Bedingungen weg, gehen jedoch große Teile der gesprochenen Sprache verloren. Das Absehen ist oftmals eine Erschließung vor dem Hintergrund des jeweiligen Kontext- und Weltwissens des Gehörlosen oder aber auch einfach nur schlichtes raten.

Aufgrund der Gehörlosigkeit ist eine Kommunikation über den auditiven Kanal nicht möglich. Demnach bleibt zur Kommunikation der visuelle Kanal. Eine Maskenpflicht würde jedoch dazu führen, dass nun auch der visuelle Kanal verschränkt wird. Dies würde die Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen nahezu unmöglich machen. Wir möchten betonen, dass die Maskenpflicht wichtig und unerlässlich zur Eindämmung der Corona Pandemie ist – dennoch wollen wir aufklären und Sie für den Umgang mit Gehörlose sensibilisieren.

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