KOGEBA – 2. Stellungnahme zur Umsetzung der Übersetzungen durch Gebärdensprach-Avatare

In der Stellungnahme von KOGEBA e.V. vom 24.11.2023 zu Einsätzen der Avatare in Gebärdensprache (wir berichteten – hier geht es zum Link) wurden besonders die ethischen Bedenken hervorgehoben. Dadurch, dass der Eindruck vermittelt wird, Gebärdensprach-Avatare wären die beste Lösung, da sie schnell und langfristig kostengünstig umzusetzen seien, vor allem, weil im Allgemeinen ein Mangel an Gebärdensprachdolmetschenden besteht, ist die Gefahr eines „Missbrauches“ besonders hoch.

So hat die o.g. Stellungnahme viel Diskussionsbedarf hervorgerufen, was sehr zu begrüßen ist. Es wird hier nochmal betont, dass die verschiedenen Aspekte durch die digitale Diskussionsveranstaltung vom 21.06.2023 (externer Link zu Instagram) und im Konsens der aufgelisteten Verbände erarbeitet wurden.

Mit der heutigen Stellungnahme werden zwei Beispiele von vielen Beispielen der Umsetzung der Übersetzung durch Gebärdensprach-Avatare aufgezeigt, und der Einsatz der Gebärdensprach-Avatare beim Zeppelinmuseum sowie den Avatar-Baukasten in vielen Kommunen mit tauben Expert*innen näher beleuchtet.

Die kritische Auseinandersetzung der Übersetzungen zu den zwei Beispielen finden Sie hier in der Stellungnahme.

Daher betont KOGEBA e.V. nochmals die Kernforderungen zu Einsätzen der Gebärdensprach-Avatare:

  • Ein grundlegendes Umdenken ist erforderlich, um eine uneingeschränkte Selbstbestimmung ohne Diskriminierung zu ermöglichen. Der Staat muss in die Pflicht genommen werden, diese Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den Gehörlosenverbänden voranzutreiben.
  • Es ist festzulegen, dass als erste Grundlage immer Präsenzdolmetschende bzw. Native Signers mit Qualifikation eingesetzt werden müssen.
  • Eine Qualitätssicherung der barrierefreien Digitalisierung mit Deutscher Gebärdensprache ist stets unter Beteiligung von tauben neutralen Expert*innen festzuhalten.
  • Eine klare, genaue Abgrenzung zwischen technischen Einsätzen wie Avatare und Native Signern mit Qualifikation muss festgelegt werden. Beispielsweise können Gebärdensprach-Avatare für kurze Infos wie Bahnhofsdurchsagen eingesetzt werden, aber für Textübersetzungen sind Gebärdensprach-Avatare nicht prädestiniert.

Eine kurze Zusammenfassung in Deutscher Gebärdensprache finden Sie hier:

 

Kommentare sind geschlossen.