Maskenschutz-Pflicht kurz und verständlich zusammengefasst

Seit 27. April ist Maskenpflicht in Bayern. Was bedeutet Maskenpflicht?
Hier haben wir alle wichtigen Informationen kurz zusammengefasst für Sie:

NEUES GESETZ FÜR MASKENPFLICHT AB 27. APRIL 2020
Bayern hat ein Gesetz für die Maskenpflicht ausgerufen:
Das Gesetz gilt ab 27. April 2020 für das Tragen von einer Alltags-Maske.
Das heißt: Sie müssen eine Alltags-Maske (= Mund-Nasen-Bedeckung ) tragen.
Auch Gehörlose Menschen müssen eine Alltags-Maske tragen!

WARUM SOLLEN SIE EINE ALLTAGS-MASKE TRAGEN?
Das Corona-Virus wird von Mensch zu Mensch übertragen.
Eine Alltags-Maske kann helfen, damit das Virus sich langsamer ausbreitet.

WO MÜSSEN SIE EINE ALLTAGS-MASKE TRAGEN?
Bei Nutzung von Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs:
–  In Bussen, S-Bahne, Trambahne, U-Bahne, Züge (Fahrer müssen kein Alltags-Maske tragen)
–  An allen Haltestellen von Bus, S-Bahn, Trambahn, U-Bahn und Züge
–  Auch im Taxi (Taxifahrer müssen kein Alltags-Maske tragen)

Beim Einkaufen
–  In allen Geschäften
–  Personal im Geschäft muss auch Alltags-Maske tragen.

SIE MÜSSEN KEINE MUND-NASEN-BEDECKUNG TRAGEN
–  Wenn Sie draußen spazieren gehen.
–  Aber: wenn sehr viele Leute da sind, und alle nah stehen, dann sollen Sie Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

DAZU MÜSSEN SIE AUFPASSEN:
–  Sie sollen 1,5 Meter Abstand halten zu anderen Menschen.
–  Sie sollen in die Arm-Beuge husten oder niesen.
–  Husten oder niesen Sie nicht in Ihre Hände.
–  Waschen Sie Ihre Hände oft.
–  Waschen Sie Ihre Hände gründlich mit Seife.

GIBT ES EINE KONTROLLE, OB SIE EINE MASKE TRAGEN?
Die Polizei kontrolliert, ob sich alle Menschen an die neue Regel halten.
Manchmal kontrolliert auch das Ordnungsamt oder andere Personen.
Es ist wichtig, dass sich alle Menschen an die Regel halten, damit viele Menschen geschützt sind.

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