Maskenpflicht schränkt Gehörlose extrem ein!

Ab 27. April 2020 ist Maskenpflicht für Kunden und Personal in Geschäften, Einkaufszentren und Kaufhäusern sowie in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs – auch an Bahnsteigen und Bus- oder Tramhaltestellen.
Gut erklärt wird hier im externen Link des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Der Gehörlosenverband München und Umland e.V. und der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. tauschen regelmäßig ihre Erfahrungen untereinander aus, insbesondere seit dem Beginn der Corona-Pandemie besteht noch ein stärkere Kooperation und Zusammenarbeit.
Wir möchten erst einmal betonen, dass die Maskenpflicht wichtig und unerlässlich zur Eindämmung der Corona Pandemie ist. Jedoch bedeutet die Einführung der Maskenpflicht ab dem 27. April 2020 in Bayern für uns Gehörlose vor allem eines: Die Kommunikation wird nun nicht nur weiter erschwert, sondern nahezu unmöglich gemacht.
„Verstehe niemanden mehr!“ – so verzweifelte Gehörlose über ihre Angst vor der Maskenpflicht.
Im Video erklären Can Sipahi und Cornelia von Pappenheim die Handlungsempfehlungen für eine mögliche Einschränkung der Maskenpflicht für Gehörlosen.

Hier eine Bedienungsanleitung als Beispiel wie man es selber nähen kann:
https://www.youtube.com/watch?v=QbjMl_asOC8

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