Empfehlung zur Einhaltung von Qualitätsstandards bei Gebärdensprachdolmetschereinsätzen

Informations- und Empfehlungsschreiben

Zur Einhaltung von Qualitätsstandards bei Gebärdensprachdolmetschereinsätzen, sowie im Hinblick auf die Verdolmetschung von Livestream‘s und für die Erstellung von Gebärdensprachvideos

Nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 ist ein stetiger Paradigmenwechsel in Deutschland zu beobachten. Es wird mehr auf Barrierefreiheit geachtet und in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens auch umgesetzt. Positiv hervorzuheben ist dabei auch, dass vermehrt an Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache gedacht wird.

An uns, den Gehörlosenverband München und Umland e.V., werden in letzter Zeit aber immer mehr Beschwerden herangetragen, dass Verdolmetschungen von Livestreams in Deutsche Gebärdensprache oder Gebärdensprachvideos von den gehörlosen Nutzer:innen nicht oder nur teilweise verstanden werden. Dies liegt unserer Erfahrung nach vor allen Dingen daran, dass bei der Bestellung von Gebärdensprachdolmetscher:innen nicht auf die geltenden Qualitätsstandards geachtet wird und die Übersetzung daher nur mangelhaft ist.

Uns ist selbstverständlich bewusst, dass die Bestellung von Gebärdensprachdolmetscher:innen herausfordernd sein kann, besonders da die hörenden Auftraggeber:innen in der Regel keine Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache haben und nicht einschätzen können, ob die Verdolmetschung/Übersetzungen den geltenden Qualitätsstandards entsprechen.

Daher möchten wir Ihnen im Folgenden Empfehlungen für die Bestellung von qualifizierten Gebärdensprachdolmetscher:innen an die Hand geben, die Sie hier im PDF finden können und es auch gerne weiterleiten können.

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