Pressemitteilung 2022-02: Barrierefreiheit beim ZBFS

München, 04.10.2022

PM 2022-02

Barrierefreiheit beim Zentrum Familie Bayern und Soziales
„Taube Bürger*innen benötigen eine barrierefreie Beratung“

Der Freistaat Bayern hat aufgrund der schwierigen Kommunikationsmöglichkeiten für die tauben Menschen während der Corona-Pandemie eine Einmalzahlung für taube Menschen eingeführt.
Diese Entscheidung begrüßen wir ausdrücklich.
Mehr Informationen finden Sie in diesem Link des Zentrums Familie Bayern und Soziales:
www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/einmalzahlung/


Zusammenfassung zur Pressemitteilung und Informationen über die Einmalzahlung in Deutscher Gebärdensprache

Da diese Einmalzahlung taube Menschen betrifft, wäre jedoch eine Übersetzung in Gebärdensprache im Sinne einer Barrierefreiheit und Gleichstellung in Bayern dringend erforderlich. Leider gibt es keine Informationen in Gebärdensprachvideos zu diesem Thema.

Nach wie vor sind beim Zentrum Familie Bayern und Soziales nicht nur der Antrag auf die Einmalzahlung, sondern auch andere Angebote wie Service für Elterngeld / Familiengeld, Informationen zu Arbeitsassistenz nach wie vor nicht barrierefrei. Auch sind entsprechende Links zu barrierefreien Angeboten teilweise fehlerhaft.
(Link: https://www.zbfs.bayern.de/gebaerdensprache.php)

Eine Terminbuchung online ist für taube Menschen schwierig, da bei der Pflichtangabe die Telefonnummer angegeben werden muss. Taube Menschen können keine Telefonnummer hinterlassen, da sie nicht telefonieren können. Behörden sind durch das Bay. Behindertengleichstellungsgesetz dazu verpflichtet entsprechende Angebote für die jeweiligen Bedürfnisse bereit zu halten und nicht erst nach Anfrage nach einer Lösung zu suchen.

Kein Erfolg der Umsetzung, obwohl von 2014 bis 2017 Gespräche zu einer barrierefreien Umsetzung geführt wurden.

Das BayBGG hat sich vor allem den Schwerpunkt gesetzt, die Barrierefreiheit auch im Bereich der Kommunikation mit Behörden, unter anderem durch die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache, und Ausbau von Angeboten in leicht verständlicher Sprache umzusetzen.

So fanden seit 2014 bis 2017 immer wieder Gespräche zwischen dem Gehörlosenverband München und Umland e.V., dem Sozialausschuss des Bay. Landtages unter dem damaligen Vorsitz Joachim Unterländer MdL a.D., dem damaligen Amtschef des Sozialministerium Michael Höhenberger, und dem Leiter des Integrationsamtes Bayern Dr. Ott sowie mit dem damaligen Leiter des Referats IV 3 – Sozialministerium Dr. Oliver Bloeck statt.

Gesprächspunkte zum Thema Barrierefreiheit waren insbesondere, wie die Situation der
Beantragung zur Arbeitsassistenz beim Zentrum Familie Bayern und Soziales verbessert werden kann.
Der GMU hat hierbei Lösungsvorschläge und Empfehlungen ausgearbeitet, die leider bis jetzt nicht umgesetzt wurden.

Unsere Forderungen
Wir fordern das ZBFS auf, als erste und sofortige Maßnahme den Antrag auf Einmalzahlung in Gebärdensprache zu übersetzen und die Beratung für taube Menschen barrierefrei anzubieten.

Für die weitere Umsetzung der barrierefreien Angebote sollen die Lösungsvorschläge und Empfehlungen des Gehörlosenverbandes München und Umland e.V. weiter ausgearbeitet bzw. umgesetzt werden.

Es ist zu betonen, dass diese Einmalzahlung unabhängig von einem Nachteilsausgleich für taube Menschen, wofür sich der Gehörlosenverband München und Umland e.V. weiter einsetzen wird (mehr Infos siehe bei https://www.gmu.de/pressemitteilung-2020-06/), zu betrachten ist.

Anbei finden Sie die Pressemitteilung im PDF Format.

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