Pressemitteilung: Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr – Ausgrenzung gehörloser Menschen

Für gehörlose Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder am Freiwilligen Sozialen Jahr werden für verpflichtende Bildungsseminare keine Gebärdensprachdolmetscher finanziert – damit ist Gehörlosen der Weg in dieses Engagement verschlossen.

Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) sind Angebote für Frauen und Männer, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Dieses Angebot sollte selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderung offenstehen.

Es gibt jedoch Barrieren, die die Teilnahme am BFD oder FSJ für gehörlose Menschen unmöglich machen, denn die Gebärdensprachdolmetscher für Pflichtseminare werden nicht finanziert.

Dies widerspricht dem Gedanken der Inklusion und grenzt gehörlose Menschen aus. Wir appellieren an die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention, die zum Barriereabbau verpflichtet, damit alle Bereiche der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung zugänglich sind!

In der Anlage erhalten Sie unsere Pressemitteilung mit ausführlicheren Informationen.

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